Der Landesverband Brandenburgischer Imker informiert
![]() Termine: Von der Wabe bis zum Met – Schulung mit Guido Eich Am 04.11.2023 findet eine Schulung mit Guido Eich zu dem Thema „Honigveredelung – Metherstellung (Honigwein)“ statt. Zu dieser Schulung sind alle Imker und Imkerinteressierte eingeladen. Veranstaltungsort: Gaststätte Grieben Dorfstr. 2 03238 Sallgast OT Klingmühl Beginn: 10.00 Uhr Ende: ca. 15.00 Uhr Unkostenbeitrag: Für Mitglieder im Landesverband Brandenburgischer Imker e.V. 5,00 € Für Nichtmitglieder 15,00€ Der Unkostenbeitrag wird vor Ort in Bar entrichtet. Ihre Anmeldung schicken Sie bitte bis zum 20.10.2023 mit dem Kennwort „Met“ an die Geschäftsstelle des Landesverband Brandenburgischer Imker e.V. Weitere Informationen erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung. Hier können Sie sich anmelden Hummeln, Wespen und Hornissen – verstehen, beraten, schützen – Schulung mit Dr. Melanie von Orlow Am 04. + 05.11.2023 findet eine Schulung mit Dr. Melanie von Orlow zu dem Thema „Hummeln, Wespen und Hornissen-verstehen, beraten, schützen“ statt. Zu dieser Schulung sind alle Imker und Imkerinteressierte eingeladen. Veranstaltungsort: MAFZ Erlebnispark Paaren Gartenstr. 1-3 14621 Schönwalde-Glien Beginn: 10.00 Uhr Ende: ca. 16.00 Uhr Unkostenbeitrag: Für Mitglieder des Landesverband Brandenburgischer Imker e.V. wird der Unkostenbeitrag vom Landesverband getragen. Für Teilnehmer, die dem Landesverband Brandenburgischer Imker e.V. nicht angeschlossen sind fällt ein Unkostenbeitrag in Höhe von 20,00€ an. Der Unkostenbeitrag wird vor Ort in Bar entrichtet. Ihre Anmeldung schicken Sie bitte bis zum 20.10.2023 mit dem Kennwort „Hummeln“ an die Geschäftsstelle des Landesverband Brandenburgischer Imker e.V. Weitere Informationen erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung. Hier können Sie sich anmelden ![]() Für unsere Mitglieder: Was tun bei kontaminiertem Honig durch Johanniskreuzkraut: Auch die Bienen fliegen das Johanniskreuzkraut an und tragen so die PA´s in die Honige. Gaede & Glauerdt hat mit dem Versicherungsgeber vereinbart, dass auch die durch Johanniskreuzkraut kontaminierten und nicht mehr verkehrsfähigen Honige über die Erweiterung der Imkerglobalversicherung, abgedeckt sind. Diese Erweiterung ist seit 01.01.2023 in Kraft. Richtwerte, ab wann ist mein Honig nicht mehr verkehrsfähig: Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) legt die gesundheitsbasierten Richtwerte – HBGV (health-based guidance values) fest. Laut Stellungnahme des BfR Nr. 020/2018/EFSA 2017b liegt dieser bei 0,0237 µg/kg KG und Tag bzw. 1,42 µg/ 60 kg Körpergewicht. Honige werden wegen Überschreitung des HBGV als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt, wenn der Laborbefund dies entsprechend ausweist. Dieser Honig soll dann nicht in den Verkehr gebracht werden. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bfr.bund.de/cm/343/analytik-und-toxizitaet-von-pyrrolizidinalkaloiden.pdf https://www.efsa.europa.eu/de/press/news/efsa-assesses-health-impacts-pyrrolizidine-alkaloids-food https://www.stiftungsland.de/was-wir-tun/kompetenzzentrum-jakobs-kreuzkraut-imkertelefon/ Wie muss ich vorgehen: – Schadensmeldung innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung (hier der Erhalt des Laborbefundes), mit Kopie Rückstandsanalyse, per Mail an den Landesverband Kontakt Landesverband – Betroffene Honige und Probe mind. 6 Monate aufbewahren, PA´s bauen sich i. d. R. exponentiell ab – 2. Probenuntersuchung nach frühestens 3, spätestens nach 6 Monaten in Auftrag geben – Liegen die Werte immer noch über den Grenzwerten, greift die Versicherung – Die Kosten der 2. Beprobung werden durch die Versicherung übernommen, wenn die erste Beprobung die Nichtverkehrsfähigkeit ausgewiesen hat und der Schaden wie vorgenannt über den Verband eingereicht wurde Was wird erstattet: – Die Kosten der zweiten Rückstandsanalyse – Der Richtwert je 500gr / 1kg Preis – Die Entsorgungskosten, hier muss ein Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung (Beleg der Deponie) vorgelegt werden. Weitere Informationen zur Imkerglobalversicherung |