Honiglehrgang – Honig und Gesetze

Vorausgesetzt, wir haben im Vorfeld alles beachtet und diesmal richtig gemacht, kann es durchaus möglich sein, das wir soviel Honig übrig haben, das wir ihn gerne verkaufen möchten.

Denken sie bitte daran, sie bringen ab nun Lebensmittel in den Umlauf und produzieren nicht mehr nur für ihren Eigenbedarf! Sie sind nun nicht mehr einfach nur ein Freizeitimker, sondern ein Lebensmittel produzierender Betrieb. Das heißt, sie tragen Verantwortung auch für andere Menschen mit allen was sie tun oder nicht tun! Alle ihre Handlungen müssen so ausgerichtet sein, das sie niemand Anderen gefährden! Sie müssen sich dessen stets bewusst sein und dabei einiges beachten! Zum nachlesen, gibt es den Honiglehrgang – Honig und Gesetze:

In erster Linie die Hygiene und Sauberkeit in ihrem Produktionsablauf! Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, Lebensmittelhygieneverordnung , verkehrsrechtliche Bestimmungen, Produkthaftungsgesetz, Verpackungsgesetz und die Steuerreglungen sind hier zu benennen. Benötigen sie vielleicht auch ein Kassenbuch?! Es ist daher auch immer zu empfehlen, das sie sich von jeder verkauften Honigcharge eine Rückstellprobe zurückbehalten.

Egal ob Haustürgeschäft oder einer anderer Vermarktungsweg, ihr Honig benötigt immer ein Etikett!

Ja, auch die Angaben auf einem Honigetikett sind geregelt. Generell gehören folgende Pflichtangaben auf das Etikett:

  • Produktbezeichnung
  • Erzeugername / Abfüllerbezeichnung
  • Herkunftsland
  • Los Nr.
  • Füllmenge (in g)
  • Mindesthaltbarkeit
  • Lagerempfehlungen

Insofern sich die Honigcharge über das komplette Mindesthaltbarkeitsdatum rückverfolgen lässt, ist keine Losnummernvergabe erforderlich. Die Schriftgröße muss so gewählt werden, das sie klar und deutlich lesbar ist. Als Schriftgrößen – Orientierung dient hier der Buchstabe X. Dieser soll mindestens 1,2 mm betragen. Achtung – nur die Grammaturangabe muss in der Schriftgröße mindestens 4 mm betragen.

Freiwillig sind zum Beispiel Warnhinweise von Honigverzehr bei Kleinkindern. Beachten sie bei ihrer Kreativität in der Gestaltung des Etiketts, das bestimmte Begriffe, Wort- oder/ und Bildmarken urheberrechtlich geschützt sein können. Eine Recherche im DPMA Register gibt hier eine schnelle Auskunft.

Übrigens, 1 Liter Honig wiegt aufgrund seiner spezifischen Beschaffenheit 1,4 Kilogramm.

Achten sie darauf, das sie nur mit Hilfe einer geeichten Waage (siehe Eichgesetz), ihre Honiggläser befüllen. Idealerweise muss der Füllinhalt mit der auf dem Etikett angegebenen Grammatur übereinstimmen!

Tipp: Lassen sie ihre Honiggläser vor dem Befüllen einen Tag bei Zimmertemperatur stehen. Sie vermeiden hierdurch Lufteinschlüsse.

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